Corona-Infoseite - Tanzclub Kristall Jena e.V.

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Corona-Infoseite

Infektionsschutzregeln

(Stand: 04.06.2021)


Jede Person, die das Vereinshaus aufsucht, ist verpflichtet, die hier aufgeführten Verhaltens- und Hygieneregeln einzuhalten. Sie trägt so aktiv dazu bei, das Risiko einer Infektion mit COVID-19 für sich selbst und seine Mitmenschen zu minimieren. Die Infektionsschutzregeln dienen der Umsetzung der gesetzlich festgelegten Abstandsregeln und Schutzvorschriften, deren Beachtung durch das Ordnungsamt kontrolliert wird. Auf den Bußgeldkatalog des Freistaates Thüringen wird hingewiesen. Es werden alle Vereinsmitglieder darauf hingewiesen, dass sowohl allen beteiligten Personen als auch dem Verein empfindliche Bußgelder drohen.

§ 1 Allgemeine Verhaltensregeln
1. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung und jeglichen weiteren Erkältungssymptomen dürfen das Vereinshaus nicht betreten und nicht am Training teilnehmen.
2. Personen, die in den beiden Wochen vor einem Training Kontakt zu einer mit dem Virus SARS‑CoV‑2 infizierten Person oder Reiserückkehrern hatten, dürfen das Vereinshaus nicht betreten und nicht am Training teilnehmen.
3. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu Personen, mit denen man nicht einer Hausgemeinschaft wohnt, einzuhalten.
4. Auf Personen mit einem höheren Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufs (Risikogruppen) ist besonders Rücksicht zu nehmen.


§ 2 Hygieneregeln
1. Die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind einzuhalten.
2. Die im Eingangsbereich sowie anderen Bereichen bereitgestellten Handdesinfektionsmittel sind zu verwenden.
3. Beim Betreten und Verlassen des Vereinshauses, bei der Nutzung der Umkleiden und des Küchenbereiches sowie beim Aufsuchen des Sanitärbereichs wird allen Personen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

§ 3 Verhaltensregeln bei der Nutzung des Vereinshauses
1. Das Vereinshaus darf lediglich zu Zwecken des Trainingsbetriebes, der Aus- und Fortbildung, für Arbeitseinsätze oder Vereinsversammlungen genutzt werden. Zusammenkünfte aus Gründen der Geselligkeit sind verboten. Begleitpersonen ist der Zutritt zum Vereinshaus untersagt.
2. Es ist im gesamten Vereinshaus für eine regelmäßige und ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen. Die Entlüftungsanlagen bleiben während der Trainingseinheiten und anderen Zusammenkünften angeschaltet. Zwischen Trainingseinheiten ist eine Lüftungspause von mindestens 15 min einzuhalten.
3. Der Sanitärbereich darf nur einzeln genutzt und betreten werden. Ist der Sanitärbereich besetzt, haben andere Personen mit einem Abstand von mindestens 1,5 m zueinander zu warten.

§ 4 Verhaltensregeln für das Training
1. Im großen Saal dürfen sich inkl. Übungsleiter und Assistenz maximal 22 Personen und im kleinen Saal inkl. Übungsleiter und Assistenz maximal 12 Personen aufhalten.
2. Die Teilnahme an Trainingseinheiten, die von einem Übungsleiter geleitet werden, ist nur denjenigen Personen gestattet, die sich für die Trainingseinheit beim Übungsleiter angemeldet haben.
3. Das Betreten des Vereinshauses ist erst dann gestattet, nachdem die vorherige Trainingsgruppe das Vereinshaus verlassen hat und die Lüftungspause von mindestens 15 min abgeschlossen wurde.
4. Das Wechseln der Schuhe sollte im jeweiligen Tanzsaal. Den Mitgliedern wird geraten, bereits in Trainingskleidung zum Training zu erscheinen und auf Fahrgemeinschaften zu verzichten.
5. Paarweises Tanzen oder sonstiger Kontakt ist nur erlaubt, soweit sich der Kontakt auf einen festen Tanzpartner beschränkt. Entsprechendes gilt für die Trainertätigkeit von Paaren mit Übungsleitern.
6. Beim Training mit anderen Trainingsteilnehmern hat man sich an den Bodenmarkierungen zur Sicherstellung des Mindestabstandes von 1,5 m zu orientieren.
7. Ein Durchtanzen (freies Tanzen und Endrunden) ist im großen Saal nur erlaubt, wenn sich maximal fünf Paare auf der Fläche befinden oder anderweitig sichergestellt ist, dass der Mindestabstand von 1,5 m nicht unterschritten wird. Andere anwesende Tanzpaare müssen sich mit ausreichendem Abstand am Rand des Saales aufhalten. Für den kleinen Saal gilt Entsprechendes mit der Maßgabe, dass ein Durchtanzen in der Regel nur drei Paaren gleichzeitig erlaubt ist.


§ 5 Zusätzliche Verhaltensregeln für das freie Training
1. Wer den kleinen oder großen Saal für freies Training nutzen möchte, kann sich im Online-Saalbelegungsplan über eine Belegung des Saales informieren und sein Trainingsvorhaben im zur Koordination des freien Trainings eingerichteten Online-Dokument ankündigen. Wenn die maximale Personenzahl erreicht ist, haben diejenigen Vorrang, die sich zuerst eingetragen haben.
2. Die Nutzung der Säle ist zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung im ausliegenden Saalbelegungsbuch mit vollständigem Namen zu dokumentieren.

Hinweis: Zum Online-Dokument zur Koordination des freien Trainings gelangt ihr hier. Alternativ erhaltet ihr die Links zum Online-Dokument auf Anfrage bei unserem Sportwart per Mail (hier klicken).
Infektionsschutzkonzept gem. § 5 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO

(Stand: 04.06.2021)


Präambel
Der Tanzclub Kristall Jena e.V. (nachfolgend: Tanzclub) bietet für alle Altersklassen Trainingseinheiten im Breitensport und Turniertanzsport an. Fast alle nicht-jugendliche Tanzpaare sind auch privat ein Paar und leben in einer häuslichen Gemeinschaft. Im Jugendbereich haben unsere Tanzpaare feste Tanzpartner, wohnen aber meist nicht in einer häuslichen Gemeinschaft.
Der Trainingsbetrieb im Tanzclub wird unter Berücksichtigung der in der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO festgelegten Abstandsregeln und Schutzvorschriften und unter Beachtung der Regeln der ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO wiederaufgenommen. Der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs liegt folgendes Infektionsschutzkonzept zugrunde:


§ 1 Allgemeine Angaben zum Tanzclub
1. Verantwortlich für die Erstellung, das Vorhalten und die Vorlage des Infektionsschutzkonzeptes ist der Vorsitzende des Tanzclubs Prof. Dr. Aria Baniahmad.
2. Der Trainingsbetrieb findet im Vereinshaus des Tanzclubs in der Eisenberger Str. 4a, 07749 Jena statt.
3. Der Trainingsbetrieb umfasst Trainingseinheiten für Breiten- und Leistungssportler (Turniertänzer), die von einem Übungsleiter geleitet werden, Privatstunden mit einem Übungsleiter und eigenständiges Training ohne Übungsleiter (sog. freies Training).
4. Für das Training stehen ein großer Saal und kleiner Saal zur Verfügung. Der große Saal ist 170 m² und der kleine Saal 70 m² groß. Beide Säle sind mit mehreren Fenstern ausgestattet und verfügen über eine Entlüftungsanlage.
5.  Zu den begehbaren Grundstücksflächen unter freiem Himmel gehören PKW-Parkflächen auf der West-, Süd- und Ostseite des Vereinshauses sowie der Verbindungsweg zwischen den PKW-Parkflächen auf der West- und Ostseite des Vereinshauses, der sich auf der Nordseite des Vereinshauses befindet.

§ 2 Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln nach den §§ 3 f. ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO
1. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie Personen mit jeglichen Erkältungssymptomen werden vom Training ausgeschlossen.
2. Jede Person, die das Vereinshaus betritt, wird verpflichtet, ihre Hände zu desinfizieren. Dafür stehen Desinfektionsmittel auf einem Tisch im Eingangsbereich.
3. Beim Betreten und Verlassen des Vereinshauses sowie beim Aufsuchen des Sanitärbereichs, der Umkleiden sowie der Küche wird Trainingsteilnehmern und Übungsleitern das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Übungsleitern wird empfohlen, auch während des Trainings einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
4. Die Sanitärbereiche für Damen und Herren dürfen jeweils nur einzeln genutzt und betreten werden. Ist der jeweilige Sanitärbereich besetzt, haben die Wartenden mit einem Abstand von mindestens 1,5 m zueinander zu warten. Es werden ausschließlich Einwegtücher an den Waschbecken zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung gestellt. Es stehen Desinfektionsmittel zum Desinfizieren der Hände bereit. Nach jeder Trainingseinheit werden im Sanitärbereich sämtliche Türgriffe, Lichtschalter und WC-Betätigungsplatten desinfiziert.
5. Das Wechseln der Schuhe kann im jeweiligen Tanzsaal erfolgen. Den Mitgliedern wird nahegelegt, bereits in Trainingskleidung zum Training zu erscheinen und auf Fahrgemeinschaften zu verzichten.
6. Anwesende Personen werden durch die anwesenden Übungsleiter und Vorstandsmitglieder sowie durch Aushänge über allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten, Rücksichtnahme auf Risikogruppen sowie Husten- und Niesetikette, informiert und zu deren Einhaltung aufgefordert.

§ 3 Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung
1. Die Entlüftungsanlagen bleiben während der Trainingseinheiten angeschaltet.
2. Während der Trainingseinheiten werden die Säle regelmäßig be- und entlüftet. Zwischen Trainingseinheiten wird eine Lüftungspause von 15 min eingehalten. Entsprechendes gilt für den Sanitärbereich.
3. Es wird ein Lüftungsprotokoll geführt.


§ 4 Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands nach § 1 Abs. 1 Satz 2 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO
1. Es wird auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m hingewirkt. Die Regelungen über den einzuhaltenden Mindestabstand gelten nicht für Angehörige des eigenen Haushalts und Angehörige eines weiteren Haushalts. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährten gelten als ein Haushalt.
2. Paarweises Tanzen oder sonstiger Kontakt ist nur erlaubt, soweit sich der Kontakt auf einen festen Tanzpartner beschränkt. Entsprechendes gilt für die Trainertätigkeit von Übungsleitern.
3. Das Training wird im großen Saal auf maximal 22 Personen inkl. Übungsleiter und Assistenz und im kleinen Saal auf maximal 12 Personen inkl. Übungsleiter und Assistenz begrenzt.
4. Es werden Markierungen gesetzt, an denen sich die Trainingsteilnehmer beim Training mit anderen Trainingsteilnehmern zu orientieren haben.
5. Ein Durchtanzen (freies Tanzen und Endrunden) ist im großen Saal nur erlaubt, wenn sich maximal fünf Paare auf der Fläche befinden oder anderweitig sichergestellt ist, dass der Mindestabstand von 1,5 m nicht unterschritten wird. Andere anwesende Tanzpaare müssen sich mit ausreichendem Abstand am Rand des Saales aufhalten. Für den kleinen Saal gilt Entsprechendes mit der Maßgabe, dass ein Durchtanzen in der Regel nur drei Paaren gleichzeitig erlaubt ist.
6. Das Betreten des Vereinshauses, bevor die vorherige Trainingsgruppe das Training beendet und das Vereinshaus verlassen hat sowie bevor die Lüftungspause von 15 min beendet wurde, wird untersagt. Bodenmarkierungen vor dem Eingang zum Vereinshaus stellen den Mindestabstand von 1,5 m sicher.

§ 5 Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs
1. Das Vereinshaus wird lediglich zu Zwecken des Trainingsbetriebes, der Aus- und Fortbildung, für Arbeitseinsätze oder Vereinsversammlungen geöffnet. Wettkämpfe und Sportveranstaltungen sind nicht gestattet. Zusammenkünfte aus Gründen der Geselligkeit sind verboten.
2. Trainingseinheiten mit Übungsleiter finden mit mindestens 15-minütiger Pause zwischen den Einheiten statt. Trainingseinheiten im großen und kleinen Saal werden zeitlich versetzt angesetzt, um die Begegnungsmöglichkeiten zu minimieren
3. Für die Organisation des freien Trainings wird ein Online-Saalbelegungsplan zur Verfügung gestellt. Freies Training ist nur für diejenigen gestattet, die sich im Online-Saalbelegungsplan über die Belegung des Saales informiert und sich für die jeweilige Trainingszeit eingetragen haben. Die Regelung zur maximalen Teilnehmerzahl in § 4 Nr. 3 ist zu beachten.
4. Begleitpersonen wird der Zutritt zum Vereinshaus untersagt.

§ 6 Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung dieses Infektionskonzepts
1. Das Infektionskonzept wird ausgehangen, auf der Internetpräsenz des Tanzclubs veröffentlicht sowie allen Mitgliedern per Vereins-Rundbrief zur Kenntnis gegeben. Eine Mappe mit allen Protokollen, dem Infektionsschutzkonzept sowie dem Trainingsplan werden im Verein vorgehalten.
2. Aus dem Infektionsschutzkonzept werden Infektionsschutzregeln für den Trainingsbetrieb entwickelt, ausgehangen und auf der Internetpräsenz des Tanzclubs veröffentlicht.
3. Der Tanzclub überwacht und wirkt über die Vorstandsmitglieder und die für den Tanzclub tätigen Übungsleiter auf die Einhaltung der Infektionsschutzregeln hin. Bei wiederholtem Verstoß macht der Tanzclub von seinem Hausrecht und den nach der Vereinssatzung möglichen vereinsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch.  


§ 7 Maßnahmen zur Durchführung von Antigenschnelltests oder von Selbsttests unter Aufsicht einer verantwortlichen Person
[einsweilen frei]


§ 8 Sonstige Maßnahmen
Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten wird zu jeder Trainingseinheit eine Teilnehmerliste durch den verantwortlichen Übungsleiter oder im Fall von freiem Training durch die trainierenden Tänzer geführt, auf der die Namen und ggf.  Adresse und Telefonnummer der Anwesenden sowie die Uhrzeiten des Betretens und Verlassen des Vereinshauses eingetragen werden. Die Listen werden für vier Wochen aufbewahrt.

Der Vorstand des TCK
Hinweis zur Kontaktnachverfolgung & Datenschutzhinweise

(Stand: 04.06.2021)

Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten wird auf Empfehlung des Jenaer Krisenstabes zu jeder Trainingseinheit eine Teilnehmerliste geführt.

Die Erhebung dieser personenbezogenen Daten erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Soweit davon Gesundheitsdaten betroffen sind, erfolgt die Verarbeitung im öffentlichen Interesse im Bereich Gesundheit gem. Art. 9 Abs. 2 lit. i DS-GVO. Die Daten werden nach vier Wochen gelöscht.

Soweit von dort angefordert, werden Daten an das zuständige Gesundheitsamt zu den beschriebenen Zwecken weitergeleitet.

Datenschutzrechtlich verantwortlich ist der Vorstand gem. § 26 BGB. Betroffenenrechte: Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), Widerspruch (Art. 21 DS-GVO), Beschwerde (Art. 77 DS-GVO).
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